Grünes Licht

Mit dem positiven Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) in Wien wurde der erstinstanzliche Bescheid der UVP-Behörde von Tirol bestätigt. Damit hat das TIWAG-Kraftwerksvorhaben Imst-Haiming einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht und grünes Licht für die Umsetzung erhalten.

Mio. kWh
erneuerbarer Strom können
damit jährlich erzeugt werden.
Haushalte
können durch die zusätzliche Erzeugung
ihren durchschnittlichen Jahresbedarf decken.

Das Projekt im Detail

Erkunden Sie hier in einem virtuellen Flug das gesamte Projektgebiet von Imsterberg bis Haiming. In Haiming öffnet sich der Berg und bietet einen tiefen Einblick in das geplante Kavernenkraftwerk und Stollensystem.

Doppelt nachhaltig

Um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen und die Energiewende in Österreich und Europa voranzutreiben, müssen wir alle erneuerbaren Ressourcen möglichst umweltverträglich und sinnvoll aufeinander abgestimmt nutzen. Genau dies wird mit dem Kraftwerksprojekt Imst-Haiming erreicht.

Nachdem das Wasser bereits im Gemeinschaftskraftwerk Inn bzw. im Kraftwerk Prutz und anschließend im Kraftwerk Imst zur Stromerzeugung genutzt wurde, wird es künftig in Haiming erneut zur ressourcenschonenden Energiegewinnung beitragen. Durch einen neuen Triebwasserstollen gelangt das Wasser direkt vom Kraftwerk Imst nach Haiming, wo es ein weiteres Mal zur umweltfreundlichen Energiegewinnung beiträgt. So werden zusätzlich rund 252 Millionen kWh erneuerbarer Strom pro Jahr erzeugt.

Doppelt profitieren

Die Natur profitiert von der Verbesserung der gewässerökologischen Verhältnisse am Inn -  der Mensch profitiert von sauberer elektrischer Energie und durch eine durchdachte Wasserabgabe ist die Freizeitnutzung Rafting weiterhin gegeben.

Fairer Ausgleich

Wie bei Projekten dieser Art üblich, erfordert auch dieses Vorhaben die Nutzung von Grundflächen für Zwecke des öffentlichen Interesses. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Grundstücke wurden frühzeitig informiert und haben faire Angebote erhalten. Diese Angebote wurden einheitlich und transparent gestaltet, sowie von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern sorgfältig geprüft. So ist sichergestellt, dass alle Betroffenen auf Basis gleicher Kriterien angemessen und fair entschädigt werden.