Projektstatus
Das Umweltverträglichkeitsverfahren
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt durch die zuständige Behörde. Im Fall der Erweiterung Kaunertal ist das die Tiroler Landesregierung. Auf fachlicher Grundlage einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) werden im Rahmen dieses Verfahrens sämtliche Umweltauswirkungen von Vorhaben geprüft.
Alle Unterlagen werden öffentlich aufgelegt. Die Öffentlichkeit umfasst nicht nur die direkt vom Vorhaben betroffene Bevölkerung, sondern auch die Umweltanwaltschaft und die Umweltorganisationen. Diese sind im Rahmen von Bürgerbeteiligungen und öffentlichen Erörterungen in die UVP integriert.
Die Erweiterung Kaunertal befindet sich aktuell im blau hinterlegten Abschnitt.
x Fußnote:
Beteiligte können gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsmittel erheben. Konkret kann eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.